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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungen der

Kreastra | Thorsten Witkowski Heinrich-von-Brentano-Straße 9 65197 Wiesbaden (nachfolgend auch „Kreastra“ oder „wir“) Herzlich willkommen bei Kreastra. Kreastra ist die interdisziplinäre strategische Marketing- und Kommunikationsagentur sowie die Unterstützung im Medien-, Kommunikations- und Web-Design für wertorientierte Marken und Organisationen. Mit unserer Erfahrung, Kreativität und Expertise realisieren wir Projekte rund um strategische Marketingberatung, Markenmanagement, Zielgruppenanalyse, digitales Marketing, Webdesign und -entwicklung, Print-Werbung und -Gestaltung und Öffentlichkeitsarbeit. Wir freuen uns, dass Sie mit uns Ihre Ideen verwirklichen möchten.
  1.  Geltungsbereich
    1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns, also der Kreastra und Ihnen als Geschäftspartner*in (im Folgenden „Sie“ oder „Kund*in“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer im Zeitpunkt der Begründung der Zusammenarbeit gültigen Fassung. Diese AGB gelten nur für die Leistungserbringung gegenüber Unternehmer*innen im Sinne von § 14 BGB.
    2. Ihre Geschäftsbedingungen finden leider keine Anwendung. Selbst dann nicht, wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Ihre AGB finden nur dann Anwendung, wenn wir dies ausdrücklich und übereinstimmend vereinbaren.
    3. Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen bilden neben diesen AGB unser Angebot bzw. entsprechende Briefings oder sonstige Absprachen, im Rahmen derer wir uns auf die wesentlichen Merkmale der Leistungserbringung einigen. Von diesen AGB abweichende Regelungen im Angebot, Briefing oder in sonstigen Absprachen haben immer Geltungsvorrang vor diesen AGB.
  2. Inhalt der Geschäftsbeziehung
    1. Wenn Sie unser Angebot annehmen, beauftragen Sie Kreastra mit der Erbringung der im Angebot genannten Leistungen zu den Bedingungen des Angebots sowie dieser AGB (nachfolgend zusammengefasst auch „Auftrag“). Vereinbarungen im Angebot gehen den Regelungen dieser AGB vor.
    2. Wir sind als Marketing- und Kommunikationsdesignagentur künstlerisch tätig und gestalterisch frei. Wir werden bei unserer Leistungserbringung Ihre Interessen nach besten Kräften berücksichtigen. Sollten wir dies nicht ausdrücklich vereinbart haben, sind wir nicht verpflichtet, mit unseren Leistungen einen Erfolg herbeizuführen. Wir sind lediglich verpflichtet, unsere Leistungen mit der Sorgfalt ordentlicher Kaufleute zu erbringen.
    3. Sie haben die Pflicht, für das Gelingen einer erfolgreichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für unsere Leistungen benötigten Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
    4. Wir sind berechtigt, Leistungen, und/oder Teilleistungen in einem Auftrag durch Dritte (Subunternehmen) erbringen zu lassen. Grundsätzlich übernehmen wir die Beauftragung des Subunternehmens und wickeln die entsprechende Leistungserbringung in eigener Verantwortung ab. Sollte im Einzelfall ein unmittelbarer Vertrag zwischen Ihnen und dem Subunternehmen zustande kommen, übernehmen wir auf Ihren Wunsch auch die entsprechende Koordination sowie die Abwicklung der Leistungen. In diesem Fall ist das Subunternehmen Ihnen gegenüber jedoch selbst verantwortlich für seine Leistungserbringung und Sie übernehmen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem zwischen Ihnen geschlossenen Vertragsverhältnis.
  3. Leistungen von Kreastra
    1. Wir erbringen Leistungen im Bereich strategische Marketingberatung, Markenmanagement, Zielgruppenanalyse, Digitales Marketing, Webdesign und -entwicklung, Print-Werbung und -Gestaltung und Öffentlichkeitsarbeit. Die Inhalte unserer Leistungen werden im Angebot genau skizziert. Darüber hinaus erbringen wir Leistungen nur, sofern sie explizit vereinbart sind. Im Folgenden stellen wir übersichtsartig dar, welche Leistungen wir unter anderem erbringen.
    2. Unsere Leistungen im Hinblick auf zu erbringende strategische Marketingberatung können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
      • Erstellung einer Markt- und Wettbewerbsanalyse
      • Analyse und Bewertung des aktuellen Markenauftritts
      • Ausarbeitung eines Marketingkonzeptes
    3. Unsere Leistungen im Hinblick auf zu erbringende Markenmanagement-Leistungen können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
      • Definition und Beschreibung der Markenidentität
      • Erstellung eines Logokonzeptes
      • Gestaltung eines Logos
    4. Unsere Leistungen im Hinblick auf zu erbringende Zielgruppenanalysen können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
      • Erstellung einer Zielgruppenanalyse
      • Definition von Personas
      • Konzeption und Beratung zur optimalen Zielgruppenansprache
    5. Unsere Leistungen im Hinblick auf zu erbringende Digital-Marketing-Leistungen können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
      • Erstellung von Beiträgen für Social Media, Blogeinträgen und E-Mail-Marketing
      • Suchmaschinenoptimierung (SEO) für Webseiten
      • Schaltung von Online-Anzeigen (z. B. SEA) und Monitoring der Kampagnen
    6. Unsere Leistungen im Hinblick auf zu erbringende Webdesign- und Web-Entwicklungs-Leistungen können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
      • Erarbeiten einer Webstrategie
      • Erstellung von Webdesign-Konzepten
      • Individuelle Webseitenerstellung mit WordPress
    7. Unsere Leistungen im Hinblick auf zu erbringende Print-Werbung und -Gestaltung können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
      • Konzeption von (ggf. nachhaltigen) Print-Produkten
      • Erstellung (Layout, Gestaltung, Text) von Print-Werbung (z. B. Flyer, Mailing, Anzeige, Plakat, Out of Home Werbung etc.)
      • Druck- und Versand-Abwicklung von Print-Produkten
    8. Unsere Leistungen im Hinblick auf zu erbringende Tätigkeiten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
      • Erarbeiten eines PR-Konzeptes
      • Verfassen von Pressemitteilungen
      • Erstellung und Vermarkten von redaktionellen Artikeln
    9. Unsere Leistungen im Hinblick auf Video-/Foto-Produktionen können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
      • Erarbeitung eines Video-/Fotomarketingkonzeptes
      • Planung des Videodreh/Shooting
      • Video-/Fotoproduktionen und Nachbereitung
    10. Unsere Leistungen im Bereich der Informationstechnologien (IT) können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
      • Hosting der Webseite, Datenbank, E-Mails (einmalige Einrichtung der E-Mails inkl.)
      • Einbindung und Konfiguration von WordPress-Plugins
      • Einrichtung von zusätzlichen Datenbanken, FTP-Zugängen, Statistik-Tools etc.
    11. Weiterhin bieten wir Wartungs- und Supportleistungen für Webseiten und deren Software an. Beispielsweise unterstützen wir also
      • bei Problemen mit Ihrem Webserver,
      • bei der Instandhaltung Ihrer Content-Management-Software,
      • bei Backups und Updates Ihrer Webseite,
      • beim Update von Plugins,
      • sowie bei sonstigen inhaltlichen Anpassungen nach Absprache.
    12. Geschuldet ist in Bezug auf die Leistungsgegenstände jeweils die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Umsetzung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Leistungspflichten ermöglicht, damit also überwiegend in digitaler Art. Die Übergabe sogenannter „offener“ Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.
    13. Sofern nicht anders vereinbart, schulden wir bis zu 2 Korrekturschleifen anschließend zu den Erbringungen unserer Leistungen im ersten Entwurfsstatus.
    14. Sollten wir in Absprache mit Ihnen den Druck unserer Leistungsgegenstände übernehmen, kann die Lieferung auch mittels Dienstleister erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten sind von Ihnen zu tragen.
    15. In Bezug auf die o. g. Leistungsgegenstände bieten wir auch Workshops an. In diesen Workshops informieren wir Sie und Ihr Unternehmen interaktiv in Person oder digital über die entsprechenden Themen.
    16. Näheres zu den Leistungsinhalten von Kreastra kann sich zudem aus unserem Angebot ergeben, das im Einzelnen zwischen Kreastra und Ihnen vereinbart wird.
  4. Werkleistungen
    1. Grundsätzlich erbringen wir unsere Leistungen als Dienstleistungen. Sollten wir im Einzelfall einen Erfolg mit unseren Leistungen schulden, werden wir dies im Angebot klar skizzieren. Das Schulden eines Erfolges zeichnet sich in der Regel dadurch aus, dass wir von Ihnen damit beauftragt werden, ein konkretes Ergebnis herzustellen, dessen gewünschten Kriterien Sie uns vorab genau nennen und wir uns im Gegenzug verpflichten, dieses Ergebnis zu dem vereinbarten Honorar herzustellen. Liegt also eine solche Werkleistung im Einzelfall vor, gewährleisten wir selbstverständlich, dass diese frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
    2. Im Rahmen der Gewährleistung gelten die Vorschriften für die Mängelhaftung für Werkleistungen gem. §§ 634 ff. BGB. Sollten Sie Mängel an unserem Leistungsergebnis feststellen, also Fehler, die so sehr von der vereinbarten Beschaffenheit des Leistungsergebnisses abweichen, dass Sie dieses nicht als vertragsgemäß abnehmen können, so haben wir diese im Rahmen der vereinbarten Kosten zu beheben.
    3. Werkleistungen unterliegen der Abnahme gem. den Regelungen des § 640 BGB. Die Abnahme hat zu beginnen, wenn wir Ihnen unser Leistungsergebnis als abnahmebereit zur Verfügung stellen. Die Abnahmefrist beträgt 10 Werktage. Anschließend gilt das Leistungsergebnis als abgenommen. Eine Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Es besteht insoweit Gestaltungsfreiheit.
    4. Soweit nicht jeweils abweichend vereinbart, muss unser Leistungsergebnis dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.
  5. Vergütung
    1. Kreastra erhält für die Erbringung der im Angebot, im Briefing und in den AGB beschriebenen Leistungen eine Vergütung in der im Angebot festgelegten Höhe.
    2. Sonderleistungen, wie insbesondere die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen oder auch zusätzliche Korrekturschleifen werden mit dem angefallenen Zeitaufwand in Höhe des im Angebot genannten Betrages vergütet.
    3. Sofern im Angebot nicht bereits ausdrücklich erwähnt, verstehen sich sämtliche unserer Leistungen hinsichtlich Vergütung, Auslagen und Reisekosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern und soweit diese anfällt.
    4. Zahlungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach entsprechender Rechnungstellung ohne jeden Abzug fällig.
    5. Wir sind berechtigt, Teilzahlungen für jeweils in sich abgeschlossene Teile eines Auftrags zu fordern. Insbesondere sind wir berechtigt, 50 % der vereinbarten Vergütung vorab als Anzahlung von Ihnen einzufordern.
    6. In umfangreichen Aufträgen von längerer Dauer (länger als 3 Monate seit Annahme des Angebots) sind wir berechtigt, Teilzahlungen unabhängig von der Erledigung in sich abgeschlossener Teile des Auftrags zu fordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweils abgerechneten Leistungen sich für Sie nachvollziehbar aus der jeweiligen Rechnung ergeben.
    7. Aufwendungsersatz für Auslagen und Reisekosten, die bei uns in Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Geschäftsbeziehungen anfallen und nicht bereits mit der Vergütung abgegolten sind, sind nach Ihrer vorherigen Zustimmung und nach Vorlage der Originalbelege bzw. auch vorab durch Vorlage von entsprechenden Angeboten, Aufträgen oder Rechnungen zu erstatten. Dies gilt insbesondere auch für die Auslagen und Kosten, die uns für die Beauftragungen von Subunternehmen entstehen.
    8. Ggf. fällig werdende Abgaben an die Künstler Sozialkasse sind von Ihnen in eigener Verantwortung zu entrichten.
  6. Referenznennung
    1. Wir sind berechtigt, während der Geschäftsbeziehungen sowie darüber hinaus, ohne die Pflicht zur Zahlung einer gesonderten Vergütung, Ihre Marken, Logos, Namen, Designs oder sonstige geschäftliche Kennzeichen in jeder Form zu eigenen Vermarktungszwecken zu verwenden.
  7. Nutzungsrechte
    1. An unseren Leistungen und deren Ergebnissen räumen wir Ihnen die im Angebot genannten Nutzungsrechte ein. Hierüber hinausgehende Nutzungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
    2. Sollten im Angebot keine Nutzungsrechtevereinbarungen genannt sein, erhalten Sie die für den konkreten Auftragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an unseren Leistungen und Ergebnissen. Das Recht zur Übertragung ist hiermit nicht verbunden. Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nicht ohne unsere Einwilligung verändert werden.
    3. Vorgenannte Rechteeinräumung gilt nur solange und soweit wir unsererseits Inhaber dieser Rechte und Nutzungsrechte sind oder aus sonstigen Gründen berechtigt sind, eine Rechteeinräumung vorzunehmen. Sollte es Beschränkungen in der Nutzung aufgrund der uns zustehenden Rechteeinräumung geben, haben Sie diese selbstständig zu beachten. Wir werden Sie hierüber entsprechend informieren.
    4. Die Rechteeinräumung nach Abs. 1 gilt grds., also sollten wir dies nicht gesondert vereinbart haben, nicht exklusiv. Wir bleiben, vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen zwischen uns, in jedem Fall berechtigt, sämtliche während der Geschäftsbeziehungen mit Ihnen an Sie zur Vertragserfüllung erbrachten Leistungen, insbesondere Ideen, Entwürfe und Gestaltungen, Designs, Dateien etc. in abgeänderter Art und Weise im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit anderen Kund*innen zeitlich und räumlich unbeschränkt nach eigenem Belieben zu nutzen, zu verwerten, weiter zu übertragen oder in sonst einer Form unbeschränkt damit umzugehen. Dies gilt insbesondere für Pattern Designs und Illustrationen. Diese können wir nach Belieben weitervermarkten und über gesonderte Vergütungsvereinbarungen zudem an der durch Sie erfolgenden Nutzung entsprechend partizipieren.
    5. Sollten wir Dritte in eigener Verantwortung zur Erfüllung der Leistungspflichten aus der Geschäftsbeziehung mit Ihnen heranziehen, werden wir sicherstellen, dass wir uns (und Ihnen) deren Rechte, Nutzungsrechte sowie weitere an der Leistungserfüllung durch die Dritten entstehenden Rechte einräumen, übertragen und/oder zur unbeschränkten sowie zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzung gewähren zu lassen.
    6. Sollten Sie gegen die vorgenannten Rechteeinräumungen und ggf. deren Beschränkungen verstoßen und sollten wir aufgrund dieses Verstoßes von Dritten in Anspruch genommen werden, haben Sie uns von jeglicher diesbezüglichen Haftung auf erstes Anfordern freizustellen und ggf. auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung zu begleichen.
  8. Haftung
    1. Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen.
    2. Für Schäden, die Ihnen durch Mängel, Verzug oder Nichterfüllung unserer Verpflichtungen entstehen, haften wir erst dann, wenn wir die beanstandeten Mängel auch nach schriftlicher und den Mangel, Verzug oder die Nichterfüllung spezifisch benennender Anzeige (Textform ausreichend) durch Sie unter Fristsetzung zu deren Behebung von mindestens 10 Werktagen nicht beheben konnten. Die Schadensersatzpflicht umfasst in diesem Fall insbesondere die Kosten für eine neue Konzeption, Planung und Herstellung der Leistung. Mangel, Verzug oder Nichterfüllung liegen insbesondere nicht schon darin, dass wir mehrere Korrekturschleifen in Bezug auf die Veröffentlichung eines Bildes und/oder eines hiermit zusammenhängenden Textes oder in Bezug auf sonstige Leistungserbringungen drehen.
    3. Für alle weiteren Schäden, die Ihnen durch schuldhaftes Verhalten von uns entstehen, haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt und bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher vertragstypischer Pflichten und begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Vorgenannte Einschränkung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie auch dann nicht, wenn eine Einschränkung der Haftung gegen zwingendes Gesetzesrecht verstoßen würde.
    4. Unsere Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
    5. Wir haften gegenüber Ihnen oder sonstigen Dritten ausdrücklich nicht für Schäden, die durch einen verfehlten Einsatz der im Rahmen eines Auftrags entwickelten Leistungen und Rechte entstehen. Ein solches Fehlverhalten kann insbesondere in einer nicht ausreichenden Kenntlichmachung werblicher Inhalte von Veröffentlichungen in den Netzwerken der sozialen Medien im Internet sowie in sonst einem Medium zur Verbreitung von Werbebotschaften liegen. Für den ordnungsgemäßen Einsatz der durch Kreastra entwickelten Leistungen sind Sie allein verantwortlich.
    6. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
  9. Vertraulichkeit
    1. Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG). Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen, die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind, die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der offengelegten Partei bekannt geworden sind, die die offengelegte Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat und die die offengelegte Partei selbst entwickelt hat.
    2. Die empfangende Partei sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen.
    3. Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben.
  10. Datenschutzhinweise
    1. Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung, zur Erfüllung der hieraus für Kreastra resultierenden Verpflichtungen sowie aus berechtigtem Interesse verarbeitet Kreastra die personenbezogenen Daten („pbD“) von Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen. Mit den in diesem § 10 genannten Datenschutzhinweisen erfüllt Kreastra seine Pflichten aus Art. 12 ff. DSGVO.
    2. Die pbD, die Kreastra verarbeitet, sind insbesondere der Name, die Adresse, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer, berufsbezogene Informationen der Ansprechperson, pbD im Zusammenhang mit anderen personenbezogenen Merkmalen zur Ermittlung der geeigneten Auftragsleistungen sowie ggf. weitere pbD, soweit sie auf eine natürliche Person im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO bezogen sind. Die Zwecke, zu denen Kreastra die pbD verarbeitet, werden im Folgenden erläutert.
      • Zur optimalen Durchführung des Auftrags, zur Erfüllung sowie zur ordnungsgemäßen Abwicklung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag erhebt, speichert und verarbeitet Kreastra pbD. Hiervon umfasst sind etwa Verarbeitungsschritte der internen Speicherung von pbD und der internen Weitergabe von pbD an die Mitarbeiter*innen bei Kreastra. Ferner sind im Zuge der Leistungserbringung Weitergaben der Daten an mit der Vertragserfüllung beauftragte Dritte, Subunternehmen, im erforderlichen Rahmen umfasst. Darunter fällt auch der zweckgerichtete Gebrauch der pbD zum Zwecke der Kommunikation und Verhandlung mit Dritten im Sinne der Leistungserbringung. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitungsschritte ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Sämtliche zu den genannten Zwecken erfolgende Verarbeitungsschritte sind zur Erfüllung des vorliegenden Vertrags notwendig.
      • Zur Entwicklung einer optimalen und erfolgreichen Strategie können pbD in die Software Dritter, insbesondere in CRM Datenbanken, integriert und damit an diese übermittelt werden. Sollte Kreastra Daten an die Software Dritter übermitteln, so geschieht dies aus dem Zweck, dass Kreastra die Datenverarbeitung durch diese Software zur optimalen Planung und Durchführung des Auftrags benötigt. Dies stellt ein berechtigtes Interesse von Kreastra dar. Rechtsgrundlage dieses Verarbeitungsschrittes ist damit sowohl Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO als auch Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, da Kreastra diesen Verarbeitungsschritt zur Erfüllung des Vertrages mit Ihnen vornimmt.
    3. Ihre pbD werden zur Erfüllung der genannten Zwecke grundsätzlich für die Dauer dieses Vertrags gespeichert sowie für einen angemessenen Zeitraum hierüber hinaus. Dieser Zeitraum bestimmt sich u. a. danach, ob ggf. noch nachvertragliche Ansprüche geltend gemacht werden müssen, spezifische Anforderungen und Anfragen resultierend aus der Zusammenarbeit mit Ihnen bedient werden müssen bzw. auch danach, ob gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
    4. Sie können gegenüber Kreastra die in Art. 15 ff. DSGVO genannten Betroffenenrechte, also insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung (Art. 18 DSGVO) von pbD sowie ggf. das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) geltend machen. Darüber hinaus haben Sie das Recht nach Art. 77 DSGVO sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung von pbD durch Kreastra gegen die DSGVO verstößt.
  11. Mitwirkungspflichten
    1. Sie sind verpflichtet, uns bei der Erbringung unserer Leistungspflichten nach besten Kräften und Möglichkeiten zu unterstützen und haben uns alle Informationen und Rechte rechtzeitig zu liefern, die wir für unsere Leistungserbringung benötigen. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung verlängert sich eine etwaig zwischen uns vereinbarte Leistungsfrist, um die Dauer der Verzögerung.
    2. Sollten wir nicht ausdrücklich zusichern, dass auf Film- oder Fotoaufnahmen abgebildete Personen oder Inhaber von Rechten die Einwilligung zu der von Ihnen beabsichtigten Verwertung erteilt haben, haben Sie etwaige im Einzelfall notwendige Zustimmungen dieser Dritten selbstständig einzuholen. Sie sind insbesondere bei Veranstaltungen aller Art verpflichtet, alle abgebildeten Personen zu informieren, dass ein fotografisches/filmisches Dokument erstellt wird und Sie haben alle Zustimmungen und Nutzungsrechte hierfür einzuholen.
    3. Sie sind weiterhin dafür verantwortlich, vor Auftragsbeginn sämtliche erforderlichen Film-/Foto-Drehgenehmigungen zu erteilen bzw. von Behörden, Veranstaltern, Betreibern usw. einzuholen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass wir diese Leistungen gegen entsprechendes Honorar übernehmen.
    4. Im Hinblick auf die Kreation und das Design von Logos, Marken, Designs oder Unternehmenskennzeichen sind Sie dafür verantwortlich, die rechtliche und gesetzliche Zulässigkeit einzuhalten. Das bedeutet etwa, dass Sie markenrechtliche Prüfungen durchführen müssen oder auch sicherstellen, dass die Nutzung unserer Leistungen nicht gegen die Rechte Dritter verstößt.
  12. Laufzeit & Kündigung
    1. Die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen uns richtet sich nach der Dauer bzw. der Laufzeit des hierunter durchzuführenden Auftrags. Nach Abschluss des Auftrags und vollständiger Erbringung der jeweiligen vereinbarten Leistungspflichten endet die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien automatisch. Für dauerhaft zu erbringende Leistungen können hiervon abweichend feste Laufzeiten vereinbart werden. Sollten diese Laufzeiten dann nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden, verlängern sie sich um die ursprüngliche Laufzeit.
    2. Während der Dauer eines Auftrags kann die Geschäftsbeziehung von jeder Partei nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Sollten wir von diesem Kündigungsrecht Gebrauch machen, besteht für Sie leider kein Recht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der vorzeitigen Beendigung der Geschäftsbeziehung. Die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Leistungen sind ordnungsgemäß abzurechnen und zu vergüten.
    3. Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch uns sind wir berechtigt, das vereinbarte Honorar für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen (ggf. anteilig) zu verlangen. Sollte die außerordentliche Kündigung auf Ihrem Fehlverhalten oder einer wesentlichen Vertragsverletzung Ihrerseits beruhen, sind wir darüber hinaus berechtigt, die Schäden und die Aufwendungen ersetzt zu verlangen, die uns dadurch entstehen, dass wir auf den Fortbestand der Geschäftsbeziehungen vertrauten.
  13. Sonstiges
    1. Die Parteien sind berechtigt, nach vorheriger Einholung der Zustimmung des jeweils anderen die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung gesamt oder einzeln an Dritte abzutreten bzw. auf Dritte zu übertragen.
    2. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen uns, insbesondere für die Regelungen dieser AGB und des Angebots, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen uns, den AGB und/oder dem Angebot ist, sofern kein zwingendes Gesetzesrecht entgegensteht, Wiesbaden bzw. nach unserem Wunsch, Ihr Gerichtsstand.
    4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der AGB im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien in diesem Punkt am nächsten kommt.
Stand: Dezember 2023